Baugemeinschaft "nest generation" bleibt auf Kurs
Teilungserklärung nächster Meilenstein
Am 4. Dezember 2023 wird die Baugemeinschaft "nest generation" mit der Protokollierung ihrer Teilungserklärung einen weiteren Meilenstein auf dem Weg ins eigene Projekt erreichen.
Ursprünglich war dieser Schritt erst nach der Fertigstellung des Ensembles geplant, das seinen BewohnerInnen künftig 13 attraktive Wohneinheiten, eine Gemeinschaftswohnung sowie zahlreiche weitere Gemeinschaftselemente bieten wird. Aber eine anstehende Änderung des Gesetzeslage in Sachen GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) zum 1.1.2024, genauer gesagt das dann in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ließ es angeraten erscheinen, diesen Schritt vorzuziehen, um mögliche Konsequenzen im Hinblick auf den potenziellen Verlust der bisherigen steuerlichen Begünstigung beim Übergang der Immobilie von der GbR in die WEG zu vermeiden.
Tatsächlich war die Aufteilung eines von einer als GbR verfassten Baugruppe errichteten Gebäudes in Einzeleigentum nach dem WEG bisher von einer "zweiten" Grunderwerbsteuer befreit, wie sie z.B. beim Verkauf einer Eigentumswohnung durch einen Bauträger anfällt, auch wenn der bereits beim Grundstückserwerb Grunderwerbsteuer bezahlt hat, sofern diese Aufteilung in engem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang und ohne Wechsel der beteiligten Gesellschafter bzw. Anteile vollzogen wurde. Durch die Neufassung des MoPeG bez. die Streichung der Regelungen aus § 7 Abs. 2 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) im Zuge der Novellierung war dieses "Steuerprivileg" der GbR nach Meinung einschlägiger Experten allerdings - zumindest theoretisch - bedroht
Dies hätte nicht nur für unsere Baugemeinschaft enorme finanzielle Auswirkungen, sondern würde ein etabliertes Erfolgsmodell für die rechtliche Verfassung von Baugemeinschaften u.U. insgesamt in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund hat sich „nest generation“ im Sinne einer Risikominimierung entschieden, die Teilungserklärung ins laufende Jahr 2023 vorzuziehen, da die Teilung dann in jedem Fall noch auf Basis der alten Rechtslage erfolgen kann.
Aktuell ist ungewiss, wie der Gesetzgeber bis zum Inkrafttreten der Neuregelung im Hinblick auf das GrEStG noch Nachbessern wird. So gibt es seit kurzem einen Diskussionsentwurf, der die Befreiung - in einem weiter gefassten Rahmen - weiterhin enthält bzw. neu regelt.
Weitere Informationen zu diesem Thema - basierend auf dem Status quo - finden Sie in einer Präsentation des Berliner Rechtsanwalts, Notars und Baugemeinschaftsexperten Dr. Natan Hogrebe für den Bundesverband Baugemeinschaften e.V. aus dem September 2023 den sie unter folgendem Link downloaden können:
https://www.bv-baugemeinschaften.de/fileadmin/pdf/Workshop15_MOPEG/230905_MOPEG_Hogrebe_BvB.pdf
Zur Neufassung des GrEStG:
Veröffentlicht am 31. Oktober 2023
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