Flexibel und Nachhaltig
KG als Rechtsform für gemeinschaftsorientiertes Wohnen wird immer beliebter
Die Frage geeigneter Rechts- und Finanzierungsformen für gemeinschaftsorientiertes Wohnen steht nicht von ungefähr neben einem aktiven Gruppenbildungsprozess im Mittelpunkt jeder Projektentwicklung. Konventionelle Modelle wie klassisches Wohneigentum (WEG) aber auch genossenschaftlicher Mietwohnungsbau (e.G.) können die spezifischen Bedürfnisse und Anliegen einer solchen Gemeinschaft dabei aber nicht immer widerspruchsfrei erfüllen.
Steht bei der WEG der Schutz des individuellen Eigentums im Vordergrund, kommt so nämlich ggf. die nachhaltige Sicherung der gemeinschaftlichen Projektziele unter die Räder; für Genossenschaftsprojekte hat der Gesetzgeber dagegen vergleichsweise hohe Hürden in Sachen Genehmigung und laufender Verwaltung aufgebaut, die eine e.G. gerade für kleinere Projekte eher ungeeignet machen, da sie mit hohem Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden sind.
Vorteile der Kommanditgesellschaft liegen auf der Hand
Seit Jahren bemüht sich die BauWohnberatung Karlsruhe (BWK) deshalb darum, geeignete Alternativen zu entwickeln, die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen einzelner Gruppenmitglieder und den berechtigten Interessen der Gruppe nach einer dauerhaften Sicherung der Projektziele der Gemeinschaft darstellt. Unserer Auffassung nach liefert dabei die Kommanditgesellschaft – oder kurz KG – hier einen besonders vielversprechenden Ansatz. Einerseits bietet die KG nämlich die notwendige Flexibilität, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der alle individuellen Anliegen und Wünsche einer Gruppe berücksichtigt, andererseits können aber auch die Interessen des Einzelnen entsprechend geschützt werden. Zu guter Letzt ist der Gründungs- und Verwaltungsaufwand einer KG gerade im Vergleich zur e.G. deutlich geringer und kostengünstiger; ja die KG kann selbst im Rahmen der Finanzierung eines Projekts eingesetzt werden. Z.B. indem die KG als Partner der Bank die Gesamtfinanzierung übernimmt und so vorübergehende Finanzierungslücken – z.B. weil beim geplanten Baustart noch nicht alle Wohnungen vergeben sind – schließen hilft.
Zunehmende Nachfragen nach der Wohn-KG
So lässt sich aus unserer Sicht für fast alle Projekte eine maßgeschneiderte und finanziell tragfähige KG Lösung entwickeln. Während die KG beim gewerblichen Bauen aber schon seit vielen Jahren eine etablierte Rechtsform darstellt, wurde das Potential dieses innovativen Modells im Bereich des Wohnens bisher eher selten genutzt. Dank unseres Engagements wird die KG aber gerade im Bereich des gemeinschaftsorientierten Wohnens ebenfalls zunehmend beliebter, was auch die wachsende Zahl bundesweiter Anfragen bei der BWK zu den Hintergründen des KG-Modells belegt. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die gemeinsam mit der Stiftung trias unlängst herausgegebende eigenständige Broschüre zur Rechtsform der KG verweisen, in der sich interessierte Gruppen ausführlich über die Chancen und Möglichkeiten des KG Modells anhand von fundierten Hintergrundartikeln und Praxisbeispielen informieren können.
Zwei neue i3-Wohnprojekte in Rheinland Pfalz – mit der KG als Rechtsform
Gleichzeitig entwickelt die BWK mit den Projekten ZammeZiehe in Edenkoben und Wohnen mit Freu[n]den in LU-Oggersheim gerade selbst zwei Wohnprojekte auf Grundlage einer Wohn-KG. Auch im Rahmen des Mainzer Wohnprojektetages im Oktober, der offiziell ganz im Zeichen der Genossenschaftsidee stand, wurde die KG als ernstzunehmende Alternative zur Genossenschaft diskutiert.
Die bei der Stiftung trias erschienene KG-Broschüre kann hier bestellt werden.
Links finden Sie eine Inhaltsübersicht zum Download.
Veröffentlicht am 08. November 2016
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